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Kriegsdienst verweigern! Dein Recht!

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz

Wer sich auf dieses Grundrecht beruft, muss anerkannt werden, wenn der Antrag vollständig ist, „die dargelegten Beweggründe das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) zu begründen geeignet sind“ und das „tatsächliche Gesamtvorbringen“ glaubhaft ist. (vgl. KDV-Gesetz § 5)

Dein Antrag auf KDV muss drei Teile enthalten:

  1. Anschreiben mit Antrag auf KDV unter Berufung auf Art 4 Abs 3 GG
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. persönliche Begründung Deiner Gewissensentscheidung

Wir helfen Dir mit unserer Beratung, Dein Recht wahrzunehmen.

Mache einen Entwurf für Deine persönliche Begründung! Dabei geht es um die Darlegung der Gründe und Motive für Deine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe. Dabei bieten wir Dir gerne unsere Unterstützung an.

Gute Infos findest Du auch hier:


Noch eine Idee: Willst Du etwas Praktisches für Völkerverständigung tun, google mal „Internationale Freiwilligendienste“!